Aufnahmebedingungen
Aufnahme als TeilnehmerIn am Unterricht
Die TeilnehmerInnen sind in der Regel 18 Jahre alt und haben bereits einen Monat nachweislich in der praktischen Landwirtschaft gearbeitet. Nachdem ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf an das Sekretariat gesandt wurde, entscheidet ein Gespräch mit der zukünftigen Klassenbegleitung über eine definitive Aufnahme.
> Wer am Unterricht teilnimmt, erhält nach Abschluss eine Unterrichtsbestätigung in Form von Modulzeritifikaten.
Aufnahme auf dem Praxisbetrieb
Im Aufnahmegespräch werden mögliche Praxisbetriebe besprochen. Der/die TeilnehmerIn fragt selbständig bei den BerufsbildnerInnen (BetriebsleiterInnen) an und bewirbt sich für eine der Praxisstellen.
> Wer vier Jahre Praxis auf dem biologisch-dynamischen Betrieb nachweist, erhält eine für den anerkannten Abschluss notwendige Praxisbestätigung.
Aufnahme zum Nachholen eines Grundabschlusses "Landwirt/Biolandbau" mit der Biosuisse
Für das Nachholen eines EFZ Landwirt sind spezielle Vetragsbedingungen vorausgesetzt, welche im Aufnahmegespräch individuell festgelegt werden
> Wer die kantonalen Bedingungen für die Nachholbildung erfüllt, kann ein EFZ Landwirt/Biolandbau erhalten
Zulassung zur anerkannten Abschlussprüfung
Für eine Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung "Fachmann/Fachfrau der biologisch-dynamischen Landwirtschaft" ist notwendig:
- einen Grundausbildungsabschluss oder Abitur/Matur oder Gleichwertiges
- Unterrichtsbestätigung, bzw. die notwendigen Modulabschlüsse
- Praxisbestätigung: 4 Jahre Praxis auf dem biologisch-dynamischen Betrieb nachweisen können
> Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt, kann zur anerkannten Berufsprüfung zugelassen werden


